15 Jun 2026
Rückforderung von Nettoverlusten bei unlizenzierten Anbietern: Das Kölner Urteil und seine Folgen für Spieler

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte am 16. Januar 2026 ein erstinstanzliches Urteil, das Tipico Games Limited zur Erstattung von rund 25.600 Euro Nettoverlusten an einen Spieler verpflichtet, der zwischen 2014 und 2020 bei dem Anbieter aktiv war, und zwar weil diesem die nach dem GlüStV 2012 erforderliche deutsche Lizenz fehlte. Das Gericht stützte sich dabei auf die damalige Rechtslage, nach der grenzüberschreitende Online-Casinos und Sportwetten ohne entsprechende Erlaubnis in Deutschland als unzulässig galten.
Die Entscheidung reiht sich ein in eine Serie von Verfahren, in denen Spieler ihre Verluste von Anbietern ohne deutsche Lizenz zurückfordern, und sie zeigt, wie Gerichte die Vorgaben des alten Staatsvertrags auslegen, während die Verjährungsfristen für viele Betroffene im Jahr 2026 ablaufen.
Die rechtliche Grundlage des Urteils
Das Oberlandesgericht Köln prüfte die Berufung von Tipico Games Limited und wies diese zurück, weil der Anbieter während des genannten Zeitraums keine Konzession nach dem GlüStV 2012 besaß, sodass die abgeschlossenen Verträge als nichtig betrachtet wurden. Richter stellten fest, dass Spieler in solchen Fällen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Nettoverluste haben, da die Anbieter gegen die damals geltenden Verbote verstoßen hatten. Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags 2021 und schafft damit Klarheit für ähnliche Klagen, die auf ältere Sachverhalte gestützt sind.
Verjährungsfristen und der 31. Dezember 2026
Für Verluste aus dem Jahr 2016 endet die absolute zehnjährige Verjährungsfrist am 31. Dezember 2026, sodass Betroffene bis zu diesem Stichtag Klage erheben müssen, wenn sie ihre Ansprüche nicht verlieren wollen. Gerichte haben in mehreren Verfahren betont, dass die Frist mit dem jeweiligen Verlustereignis beginnt und danach nicht mehr verlängert werden kann. Spieler, die ihre Unterlagen aus dieser Zeit noch aufbewahrt haben, können daher prüfen lassen, ob eine Rückforderung noch möglich ist, bevor die Frist abläuft.
Das anhängige Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
Am 16. April 2026 wird der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-440/23 über die Vereinbarkeit der deutschen Verbotsregelungen mit dem EU-Recht entscheiden. Das Urteil könnte Auswirkungen auf laufende und künftige Rückforderungsprozesse haben, da es klären soll, ob die damaligen nationalen Beschränkungen mit den Grundfreiheiten des Binnenmarkts vereinbar waren. Anwälte und Gerichte beobachten das Verfahren genau, weil eine mögliche Unvereinbarkeitserklärung die rechtliche Bewertung älterer Fälle verändern könnte.

Praktische Auswirkungen auf Spieler und Anbieter
Rechtsanwälte berichten, dass nach dem Kölner Urteil vermehrt Anfragen von Spielern eingehen, die Verluste aus den Jahren 2012 bis 2021 geltend machen wollen. Die Verfahren konzentrieren sich dabei auf Anbieter ohne deutsche Lizenz, während lizenzierte Plattformen nicht betroffen sind. Gerichte verlangen in der Regel Nachweise über die Höhe der Nettoverluste, sodass Kontoauszüge und Spielhistorien eine zentrale Rolle spielen. Anbieter sehen sich mit steigenden Rückforderungsansprüchen konfrontiert und prüfen derzeit ihre Verteidigungsstrategien im Hinblick auf das EuGH-Verfahren.
Entwicklungen im Juni 2026
Im Juni 2026 stehen die Vorbereitungen auf die EuGH-Entscheidung und die nahende Verjährungsfrist im Mittelpunkt der Diskussionen unter Juristen und Betroffenen. Mehrere Landgerichte haben bereits Termine für ähnliche Verfahren festgesetzt, die vor dem Jahresende abgeschlossen werden sollen. Die Kanzlei, die das Kölner Verfahren begleitet hat, verweist darauf, dass Spieler ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen sollten, um keine Fristen zu versäumen.
Fazit
Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Januar 2026 und die bevorstehende EuGH-Entscheidung bilden den aktuellen Rahmen für Rückforderungen von Spielverlusten bei Anbietern ohne deutsche Lizenz unter dem GlüStV 2012. Die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2026 markiert für viele Betroffene den letzten Zeitpunkt, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Weitere Informationen finden sich in der Analyse der Kanzlei Cocron sowie auf den Seiten des Europäischen Gerichtshofs zum Verfahren C-440/23.